Eingefahrene störende Verhaltensweisen und belastende Denkmuster überwinden
Lebensfreude und Alltagskompetenz
zurückgewinnen
Folgende Störungen werden – ggf. in enger Zusammenarbeit mit ärztlichen Kollegen – behandelt:
Eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis wird von allen privaten Krankenkassen nach Antragstellung übernommen.
Gesetzlich Versicherte können unter Umständen eine Übernahme der Kosten im Rahmen des Erstattungsverfahrens bei ihrer Krankenkasse beantragen.